Hilfe:FAQ Rechtliches
Version vom 10. September 2009, 21:33 Uhr von Rucksackfranzose (Diskussion | Beiträge) (→Kann ich einmal dem WorumWiki zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden?)
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Diese Seite beantwortet häufig gestellte Fragen zum Urheberrecht und Internetrecht in Bezug auf das WorumWiki. Sie soll den Mitarbeitern und Lesern rasche Orientierung in rechtlichen Fragen bieten. Im März 2005 ist eine ausführliche von Wikimedia Deutschland e.V. in Auftrag gegebene Sammlung von Antworten zu ausgewählten Rechtsfragen erschienen. Zu Bildrechten existieren eigene Hilfeseiten: Worumwiki:Recht am eigenen Bild und Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Wird deine Frage hier nicht beantwortet? Im Forum Wiki-WorumForum kannst du Fragen stellen. |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt der Wikipedia?
- 2 Darf ich Inhalte des WorumWikis weiterverwenden?
- 3 Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung auf Webseiten?
- 4 Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung in Druckmedien?
- 5 Sind alle Inhalte des WorumWikis unterm Strich frei?
- 6 Was mache ich, wenn ich auf anderen Internetseiten Texte oder Bilder aus dem WorumWiki entdecke?
- 7 Was mache ich, wenn ich im WorumWiki eine Urheberrechtsverletzung entdecke?
- 8 Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild im WorumWiki zu verwenden; ist das in Ordnung?
- 9 Ich habe vor ein paar Tagen eine Freigabeerklärung an die Administratoren gesendet. Warum erfolgt keine Reaktion?
- 10 Ich versichere hiermit, dass ich der Rechteinhaber bin. Warum reicht das nicht aus?
- 11 Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in das WorumWiki einbauen?
- 12 Darf ich meine selbst geschossenen Fotos in die Wikipedia hochladen?
- 13 Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik ins WorumWiki einfügen, wenn ich sie selbst nachmale?
- 14 Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?
- 15 Darf ich fremde Texte zitieren?
- 16 Genügt es, wenn ich fremde Texte umformuliere?
- 17 Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?
- 18 Darf ich ein Stadtwappen verwenden?
- 19 Darf man Screenshots von Fernsehsendungen, Kinofilmen oder von Computersoftware und Computerspielen in das WoruWiki einfügen?
- 20 Darf man Buchumschläge oder Zeitschriftencover fotografieren oder einscannen und diese in das WorumWiki einfügen?
- 21 Darf ich Pressemitteilungen verwenden?
- 22 Kann ich (1) selbst geschriebene Texte von meiner Homepage, die dort lizenziert sind, im WorumWiki erneut unter GFDL veröffentlichen? Muss ich das (2) auf meiner Homepage vermerken?
- 23 Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?
- 24 Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen?
- 25 Kann ich einmal dem WorumWiki zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden?
Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt der Wikipedia?
- Texte: Alle Texte sind Freie Inhalte und stehen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz (GNU FDL). Das gilt für Artikel, Diskussionsseiten, Benutzerseiten, Portale und Seiten aus dem Wiki-Namensraum. Die genauen Bestimmungen sind unter Linzenzbestimmungen zu finden.
- Bilder: in der Wikipedia stehen unter einer freien Lizenz. Das kann, muss aber nicht die GNU FDL sein; auch andere Lizenzen sind möglich (Liste siehe Worumwiki:Lizenzvorlagen für Bilder). Die Nutzungsbedingungen für jedes Bild sind im Einzelnen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. (Die Bildbeschreibungsseite ist vom Artikel aus durch einen Klick auf das Bild zu erreichen.) Für fast alle Bilder gilt, dass sie kommerziell genutzt und verändert werden dürfen. (Ausnahmen sind solche Bilder, die dem Markenrecht, Wappenrecht oder unter bestimmten Umständen der Panoramafreiheit unterliegen.
Darf ich Inhalte des WorumWikis weiterverwenden?
- Du darfst Inhalte für nichtkommerzielle Zwecke spiegeln oder auf deine eigene Internetseite übernehmen. Du darfst die Inhalte abändern, kürzen oder ergänzen. Du darfst sie auch drucken und vertreiben. Einzige Bedingung: Du musst dich an die Lizenzbestimmungen halten. (Bilder und andere Dateien stehen möglicherweise unter einer anderen Lizenz; dann gelten die jeweils angegebenen Bestimmungen.)
- Die wichtigsten Anforderungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation gemäß Lizenzbestimmungen:
- Du musst die Autoren nennen. Bei Onlinemedien genügt nach Ansicht vieler ein Link auf die Versionsgeschichte.
- Du musst die GNU Free Documentation License im englischen Volltext auf deiner eigenen Seite (!) bzw. im Druck zur Verfügung stellen.
- Du musst deutlich machen, dass die aus dem WorumWiki übernommenen Inhalte sowie deine eigene Bearbeitung („Modified Version“) davon unter der GNU FDL veröffentlicht werden.
- Bitte beachte, dass diese Punkte umstritten sind. Es gibt keine offizielle Auslegung der GNU FDL durch die Wikimedia Foundation. Es gibt eine abweichende Interpretation der GNU FDL, die eine komplette Wiedergabe der Versionsgeschichte und nicht nur einen Link fordert, da bei Löschungen oder Verschiebungen eines Artikels die Grundprinzipien der GNU FDL verletzt werden, da der Link zur Versionsgeschichte mit den Namen der Autoren dann ins Leere geht.
- Wird ein Lizenzerfordernis verletzt, gehen dir die Rechte aus der Lizenz verloren und du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig. Bitte beachte, dass Unklarheiten bei der Auslegung der GNU FDL ganz allein dein Risiko darstellen. Unabhängig von den Regeln dieses Projekts kann dich unter Umständen jeder Autor verklagen, der Grund zur Annahme sieht, dass du die Lizenzbestimmungen verletzt hast.
- Bei einer Weiternutzung von Bildern, die unter GNU FDL (nicht CC-BY o. Ä.) stehen, gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Bildlizenz. Mehrfach lizenzierte Bilder gestatten es, eine der Lizenzen auszuwählen.
- Ein Hyperlink auf Inhalte des WorumWikis ist erlaubnisfrei. Ebenso ist es möglich, aus dem WorumWiki zu zitieren.
Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung auf Webseiten?
- Häufig gemachte Fehler:
- So sollte eine Quellenangabe auf deiner Seite nicht aussehen:
- Quelle: WorumWiki. Alle Inhalte unter GNU-Lizenz.
- So sollte eine Quellenangabe auf deiner Seite nicht aussehen:
- Vermeide den Eindruck, die Inhalte der Seite stammten allein von dir, wenn dem nicht so ist. (z. B. sollten keine „(c) by XYZ“-Vermerke mit auf der Seite stehen.)
Was bedeuten die Lizenzbestimmungen für die Weiternutzung in Druckmedien?
- Für Druckmedien gilt, dass der Volltext (!) der GNU FDL sowie eine Liste der beteiligten Autoren abgedruckt werden müssen. Das schränkt die Verwendung von WorumWiki-Artikeln im Volltext für Printmedien erheblich ein.
- Die gleichen Regeln gelten für Bilder. Da es oft unpraktisch ist, neben einem Bild den ganzen Volltext abzudrucken, ist es ratsam, sich direkt an den jeweiligen Fotografen zu wenden. Der Fotograf kann dann das Bild entweder entgeltlich oder unentgeltlich passend lizenzieren, da er als Urheber selbst nicht an die GNU FDL gebunden ist.
- Natürlich gelten für Druckmedien wie für Onlinemedien die Ausnahmen, die der Gesetzgeber im Zitatrecht vorgesehen hat. Das heißt: Als korrekt ausgewiesenenes Zitat sind Auszüge aus dem WorumWiki immer erlaubt, ohne dass die Lizenzbestimmungen befolgt werden. Vollständige Textübernahmen zählen in der Regel nicht mehr als Zitat! Die Quelle bzw. der Autor (meist „Autorenkollektiv“) muss beim Zitieren genannt werden (Quellenangabe).
Sind alle Inhalte des WorumWikis unterm Strich frei?
- Nein, es gibt auch Inhalte, die nicht beliebig zu jedem Zweck verwertet oder verändert werden können.
- Für Texte gilt:
- Wörtliche Zitate aus urheberrechtlich geschützten Werken können nicht beliebig genutzt werden. Sie unterliegen dem Urheberrecht ihres Autors und werden im WorumWiki nur unter dem Zitatrecht genutzt.
- Für Bilder gilt:
- Bilder, auf denen lebende oder vor kurzem verstorbene Personen dargestellt sind, können nicht beliebig gewerblich verwertet werden (siehe Recht am eigenen Bild). Sie dürfen auch nicht manipulativ verändert werden.
- Bilder, die Wappen oder Firmenlogos zeigen, können nach dem Namensrecht, dem Markenrecht oder im Fall von Hoheitszeichen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften gesondert geschützt sein. Sie können zwar im Kontext eines Wiki-Artikels als Illustration genutzt (nicht: verwendet oder geführt), aber nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden.
- Auf Bildern moderner urheberrechtlich geschützter Architektur, die nach der Panoramafreiheit erlaubt sind, darf das geschützte Werk nicht geändert werden (Änderungsverbot)
- Da die gewerbliche Verwertung von Fotos von durch Geschmacksmuster geschützten Gegenständen (z. B. der Gestaltung des Intercity-Express) dem Schutzrechtsinhaber zugesprochen wird, ist bei einer sehr großen Kategorie von Produktbildern Vorsicht geboten.
- Umstritten ist, inwieweit Eigentümer fotografierter Gegenstände aufgrund Hausrechts die gewerbliche Nutzung untersagen können.
Was mache ich, wenn ich auf anderen Internetseiten Texte oder Bilder aus dem WorumWiki entdecke?
- Freue dich, dass WorumWiki seinen Zweck erfüllt – das ist nämlich erlaubt und erwünscht. Vielleicht handelt es sich ja um eines der zahlreichen Projekte, die das WorumWiki als Quelle benutzen. Im Sinne des Worum-Wikis kannst du folgende Punkte überprüfen:
- Gibt es auf der Seite einen Hinweis, dass der Inhalt unter der GNU Freien Dokumentationslizenz veröffentlicht wird?
- Gibt es eine lokale Kopie der (englischen) Lizenz?
- Sind die Hauptautoren des Artikels genannt oder ist ein Link zum Artikel ins WorumWiki gesetzt mit dem Hinweis, dass dort die Namen der Autoren zu finden sind?
- Wenn es sich um ein Bild aus dem WorumWiki handelt, ist der Urheber des Bildes genannt? Ist die Lizenz genannt?
- Ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen des WorumWikis ist es auch, wenn der Betreiber der Website die Lizenzbestimmungen eigenmächtig einschränkt, etwa mit einem eigenen Copyright-Vermerk.
- Manchmal ist es unklar, ob die Informationen auf fremden Seiten aus dem WorumWiki stammen oder vielmehr umgekehrt von der fremden Seite ins WorumWiki geflossen sind. In einem solchen Fall kannst du im Forum andere Benutzer um Rat fragen oder den Betreiber der fremden Seite um Klärung bitten. Was du tun kannst, wenn du Artikel mit zweifelhafter Urheberschaft findest – selbst wenn es nur einzelne Sätze sind – steht im nächsten Abschnitt.
Was mache ich, wenn ich im WorumWiki eine Urheberrechtsverletzung entdecke?
- Du hast im WorumWiki einen Text gefunden, der nachweislich aus einer urheberrechtlich geschützten Quelle stammt, z. B. von einer fremden Webseite, aus einem nicht gemeinfreien Buch oder einer Zeitung? Dann solltest du dich an den jeweiligen Autor oder auch an die Administratoren zur Klärung wenden. Gib dabei die Gründe an, warum du der Meinung bist, dass es sich einen Verstoß handelt – einen Link, eine Literaturangabe oder dergleichen.
- Bei Bilder, die gegen das Urheberrecht verstoßen – Scans aus Büchern und Zeitungen, von anderen Webseiten kopierte Bilder oder Motive, die rechtlich problematisch sind (siehe Bildrechte) – wende Dich an den Autor oder die Administratoren.
- Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, kannst du andere Benutzer um Rat fragen.
Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild im WorumWiki zu verwenden; ist das in Ordnung?
- Das allein reicht nicht. Die Inhalte des WorumWikis unterliegen der GNU Freien Dokumentationslizenz. Das heißt: Im WorumWiki veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden – es darf unter anderem verändert und kommerziell verwertet werden. Du brauchst daher die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers, dass er sein Werk unter der GNU FDL freigibt. Wenn der Urheber eines Werkes einer der Lizenzbestimmungen nicht zustimmt, darf es nicht im WorumWiki verwendet werden.
- Zu Anfragen an den Rechteinhaber siehe im nächsten Abschnitt.
Ich habe vor ein paar Tagen eine Freigabeerklärung an die Administratoren gesendet. Warum erfolgt keine Reaktion?
- Da die Mitarbeit im Team freiwillig ist, gibt es keinen Zwang, Fragen zu beantworten. Während die durchschnittliche Beantwortungszeit in der Regel im Stundenbereich liegt, bleiben im Einzelfall Fragen eine sehr lange Zeit (z. B. über ein Monat) unbeantwortet. Dies ist besonders bei sehr komplizierten bzw. speziellen Anfragen, aber auch bei sehr unfreundlichen Anfragen der Fall. In sehr seltenen Einzelfällen werden Fragen auch unbeantwortet geschlossen.
Ich versichere hiermit, dass ich der Rechteinhaber bin. Warum reicht das nicht aus?
- Alle Beiträge sind hier anonym. Du unterschreibst zwar mit "xxx" (und behauptest, dass Du die Rechte besitzt), aber das ist nicht nachprüfbar. Hinter dem Benutzer xxx könnte theoretisch auch Dein Nachbar stecken oder jemand, der dem Betreiber der Webseite schaden will.
Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in das WorumWiki einbauen?
- Ja - bei privaten eigenen Bildern.
- Ansonsten gilt: Alle Inhalte sollen hier unter der GNU FDL (oder einer vergleichbaren freien Lizenz) stehen oder gemeinfrei sein.
- Die GFDL besagt, dass der Urheber anderen erlaubt, den Inhalt nach bestimmten Regeln zu verwerten. Diese Regeln erlauben ausdrücklich die kommerzielle Verwendung. Wir können also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar wir verwenden dürfen, von dem wir aber nicht anderen erlauben dürfen, es kommerziell zu verwenden.
- Wir haben uns darauf geeinigt, dass auch alle Bilder urheberrechtlich unproblematisch sein müssen, das heißt, gemeinfrei sein oder unter einer freien Lizenz stehen müssen. (Es wird auch akzeptiert, wenn Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz vorliegen, die kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen erlaubt. „Share alike“ gilt als unproblematisch.)
- Bildzitate oder Fair-Use-Verwendung – in der englischsprachigen Wikipedia auf Grund des US-Rechts erlaubt – sind in der deutschsprachigen Wikipedia regelwidrig.
- Es spricht jedoch nichts dagegen, den Urheber eines Bildes anzuschreiben und ihn zu fragen, ob er das Bild unter einer freien Lizenz freigeben möchte. Aber Achtung: Nur der Urheber (Fotograf, Künstler) und der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte kann ein Bild freigeben, nicht der Inhaber einfacher Verwertungsrechte (Webmaster, Verleger etc.)! Der Rechteinhaber soll seine Genehmigung an kontakt@worum.org senden.
- Richtig „freie“ Bilder, die verwendet werden können, findet man übrigens unter Worumwiki:Bilderdatenbanken.
Darf ich meine selbst geschossenen Fotos in die Wikipedia hochladen?
- Generell ja, das ist erwünscht. Beachte aber bitte die Ausnahmen (Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken, von Personen, von Innenräumen u. a.).
- Wenn es um Fotos lebender Personen geht, lies am besten Recht am eigenen Bild über die rechtlichen Grundlagen.
Darf ich ein Firmenlogo, eine Comicfigur oder eine andere Grafik ins WorumWiki einfügen, wenn ich sie selbst nachmale?
- Nein, das geht nicht, weil dieses Motiv in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Mit deiner Kopie produzierst du juristisch gesehen ein Plagiat. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers wird ein Bild gemeinfrei, dann darf es auch ohne Bedenken ins WorumWiki.
- Logos, die keine außergewöhnliche und überragende Gestaltung aufweisen, sind allerdings als Gebrauchsgegenstände nicht durch das Urheberrecht geschützt, da sie in den Geltungsbereich des Geschmacksmusterrechts fallen und für einen länger als drei Jahre dauernden Schutz registriert werden müssen
Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?
- Ja, wenn die Regelschutzfrist abgelaufen ist, d. h. wenn das Werk gemeinfrei ist.
- Grundsätzlich erlischt die Schutzfrist nach deutschem (und europäischem) Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (Regelschutzfrist). Man spricht dann von Gemeinfreiheit. (Anonyme Werke sind bis 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde. Nach dem Tod der Urhebers gehen seine Rechte an die Erben über und erlöschen mit dem Ablauf der Regelschutzfrist.
- Als Stichtag gilt das Ende des 70. Jahres nach dem Ableben. So ist zum Beispiel eine Fotografie, deren Fotograf am 27. März 1932 starb, seit dem 1. Januar 2003 gemeinfrei.
- Unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken (Bildbände, Faksimileausgaben, Postkarten) können nach vorherrschender Juristenmeinung (und relevanten Gerichtsurteilen) frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Bildwerke, also Gemälde, Zeichnungen und Grafiken.
- Üblicherweise werden Bilder, die nachweislich älter als 100 Jahre sind, als gemeinfrei akzeptiert.
- Bilder, die durch ihr Alter gemeinfrei sind, kannst du einscannen oder abfotografieren und hochladen. Auch Reproduktionen aus dem Internet sind okay. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Vorlagen, nicht für Skulpturen und andere Gegenstände. Durch die bloße Reproduktionen entsteht für dich allerdings kein eigenes Urheberrecht.
Darf ich fremde Texte zitieren?
- Urheberrechtlich geschützte Texte dürfen in der Wikipedia prinzipiell zitiert werden. Bei gut geschriebenen längeren Artikeln gehören ausgewählte Zitate sogar zum guten Ton.
- Die Länge des Zitats muss jedoch in einem vertretbaren Verhältnis zum Artikeltext stehen – so kurz wie möglich, so lang wie nötig. Ein Zitat muss zudem in einem Zusammenhang stehen, etwa um eine Aussage zu illustrieren oder eine wörtliche Äußerung einer Person wiederzugeben, wenn dies im Zusammenhang erforderlich ist.
- Generelle Faustregel: Ein Zitat ist verzichtbar, wenn du seinen Inhalt in eigenen Worten formulieren kannst, ohne dass wichtige Informationen verloren gehen.
- Die Quelle des Zitates muss immer angegeben sein (insbesondere Fundstelle mit Seitenanzahl).
- Du kannst Fußnoten verwenden, um Aussagen in Artikeln und Zitate mit Quellenangaben zu versehen und so überprüfbar zu machen.;
- Sehr lange Zitate und Zitatensammlungen sind nur zulässig, wenn es sich um gemeinfreie Texte handelt.
Genügt es, wenn ich fremde Texte umformuliere?
- Generell gilt: Fakten sind nicht urheberrechtlich schützbar, Formulierungen schon. Es genügt dabei nicht, einfach einzelne Worte oder Sätze auszutauschen, umzustellen oder einzufügen. Eine Umschreibung fremder Inhalte mit eigenen Worten kann den notwendigen Abstand zur Vorlage jedoch erreichen. Generell gilt: Je weiter deine Formulierung vom Original entfernt ist, desto mehr bist du auf der „sicheren Seite“. Verfasse kein Plagiat!
Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?
- Generell sind Listen von Jahreszahlen, Personennamen, Lebensdaten, statistischen Angaben (z. B. Einwohnerzahlen, Zuschauerzahlen, Spielergebnisse, technische Daten) und ähnliche Datensammlungen nicht geschützt. Bei Datensammlungen in größerem Umfang kann es sich jedoch um eine geschützte Datenbank handeln, die als Ganzes urheberrechtlich geschützt ist und nicht komplett kopiert werden darf.
- Du darfst jedoch nicht die konkrete Gestaltung einer Tabelle oder Liste übernehmen, sofern diese die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Das heißt zum Beispiel: Die Zahlen und Daten einer Statistik oder Tabelle darfst du abtippen; die Grafik oder Tabelle dazu musst du selbst erstellen.
- Bei einer Liste von historischen Ereignissen, etwa einer stichwortartigen Biografie, darfst du die Auflistung der Jahreszahlen übernehmen; wenn die Ereignisse jeweils ausformuliert dahinter stehen, musst du sie durch eigene Formulierungen ersetzen.
Darf ich ein Stadtwappen verwenden?
- Stadtwappen dürfen nur im entsprechenden Kontext dargestellt werden. Vorsicht aber bei Stadtlogos, die, anders als Wappen, keine amtlichen Werke sind. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn die Schöpfungshöhe das für den Urheberrechtsschutz bei Gebrauchsgrafiken notwendige Maß nicht übersteigt.
Darf man Screenshots von Fernsehsendungen, Kinofilmen oder von Computersoftware und Computerspielen in das WoruWiki einfügen?
- Nein, denn auch hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.
Darf man Buchumschläge oder Zeitschriftencover fotografieren oder einscannen und diese in das WorumWiki einfügen?
- Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial (Fotos oder Zeichnungen).
- Ausnahmen sind sehr einfache Gestaltungen, die nicht genügend Schöpfungshöhe aufweisen, um schützbar zu sein, beispielsweise der Umschlag eines Reclam-Heftchens.
Darf ich Pressemitteilungen verwenden?
- Pressemitteilungen können im Normalfall im WorumWiki als Zitat im engen Rahmen des Zitatrechts verwendet werden. Quellenangaben sind erforderlich.
- Pressemitteilungen des WorumWikis stehen unter der GNU FDL und können unter den allgemeinen Lizenzbestimmungen verwendet werden.
Kann ich (1) selbst geschriebene Texte von meiner Homepage, die dort lizenziert sind, im WorumWiki erneut unter GFDL veröffentlichen? Muss ich das (2) auf meiner Homepage vermerken?
- (1) Ja, selbstverständlich.
- (2) Nein, es spricht aber nichts dagegen und schon gar nichts gegen einen Link auf das WorumWiki ;-)
Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?
- Zu dieser Frage gibt es im Internetrecht bislang keine vorherrschende Rechtsmeinung, sondern nur eine Reihe von Gerichtsurteilen (siehe Haftung für Hyperlinks). Generell gilt für das WorumWiki: Hyperlinks müssen daraufhin überprüft werden, ob sie auf Seiten mit strafrechtlich relevantem Inhalt verweisen; gegebenenfalls muss der Link entfernt werden. (In Deutschland wird dies begründet durch § 5, Abs. 2 Teledienstegesetz sowie § 130a, Abs. 1, § 140 StGB [Beihilfe zur Anleitung und Billigung von Straftaten].)
- Es genügt dabei nicht, sich mit einem sogenannten Disclaimer von den Inhalten verlinkter Seiten zu distanzieren. Im wissenschaftsrelevanten Kontext können solche Verlinkungen jedoch erlaubt sein (siehe § 86 Abs. 3, § 86a Abs. 3, § 130 Abs. 5 StGB); es wird davon ausgegangen, dass diese Regelungen auf das WorumWiki anwendbar sind, Gerichtsentscheidungen über diese Frage gibt es noch nicht.
- Problematisch sind z. B. Links zu:
- Seiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen (häufig ist das bei Fanseiten und Tauschbörsen der Fall)
- Seiten, die Software anbieten, mit denen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können (OLG München, 7/2005; Urteilsbegründung steht noch aus)
- volksverhetzenden Inhalten und verfassungsfeindlichen Organisationen (AG Berlin-Tiergarten; AZ 260 DS 857/96)
- pornografischen Inhalten (Jugendschutzgesetz)
Kann ich einmal von mir eingestellte Inhalte (Texte, Bilder) wieder zurückziehen?
- Nein! Grundsätzlich ist die mit der Einstellung unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation eingegangene Lizenz-Vereinbarung nicht kündbar.
- Wenn du Texte oder Bilder hochlädst, deren Urheber du bist, stimmst du automatisch der GNU FDL zu. Das heißt, deine Inhalte dürfen von Dritten ohne Rückfrage
- weiterverwendet
- verändert
- kommerziell verwertet werden.
- Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nicht möglich. Wenn du mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden bist, solltest du nicht im WorumWiki mitarbeiten.
Kann ich einmal dem WorumWiki zur Verfügung gestellte Inhalte als Urheber anderweitig verwenden?
- Ja! Du als Urheber bist nicht an die Lizenzbestimmungen gebunden, da das WorumWiki kein ausschließliches Nutzungsrecht erwirbt. Der Urheber kann seine Inhalte ohne Hinweis auf die Lizenz und dem WoruWiki in beliebiger Weise anderweitig nutzen, sie kommerziell verwerten oder unter einer anderen (freien) Lizenz zur Verfügung stellen. Dies bezieht sich natürlich nur auf die eigenen Inhalte, nicht auf Veränderungen, die von anderen Mitarbeitern an einem Artikel vorgenommen wurden (sofern diese nicht nur geringfügiger Art sind, z. B. Korrektur der Zeichensetzung).
- Beachte jedoch, dass Du die bereits erfolgte Veröffentlichung von Teilen im WorumWiki bei einem späteren entsprechenden Vertrag über ausschließliche Nutzungsrechte ausdrücklich klarstellen solltest, denn der Vertragspartner muss wissen, dass er die Vervielfältigung, Veränderung und kommerzielle Nutzung der fraglichen Teile unter den Bedingungen der GFDL nicht untersagen kann, und dass sich daher das ausschließliche Nutzungsrecht nicht auf eine solche Nutzung erstreckt.