Markenrecht
Rechtsfunktion
Die Marke dient in erster Linie dazu, als unterscheidungskräftiges Zeichen die mit ihr gekennzeichneten Produkte eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden, da die Marke gerade die korrekte Zuordnung eines Produktes zu einem Unternehmen schützen soll. Wer Inhaber eines Markenrechts ist, kann gegen denjenigen, der dieses Recht verletzt, vorgehen und beispielsweise die Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen oder Schadensersatz für die erlittenen Schäden verlangen.
So sollten dann u.a. der Werbeslogan im Markenregister eintragen sein. Erst dann ist die Sicherheit gegeben, dass dieser Slogan tatsächlich rechtlich geschützt ist.