Schiedsrichterassistent: Unterschied zwischen den Versionen

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Schiedsrichterassistenten der jeweils am Spiel beteiligten Vereine kommen in der heutigen Praxis lediglich in unterklassigen Spielen vor, in denen der Schiedsrichter ohne neutrale Schiedsrichterassistenten pfeift. Die offizielle Bezeichnung ist hier „Vereinsschiedsrichterassistent“. Der Schiedsrichter kann dann von beiden Vereinen verlangen, dass jeweils ein Vereinsmitglied abgestellt wird, um ihn bei der Spielleitung zu unterstützen. Diese Schiedsrichterassistenten sind ebenfalls mit einer Fahne ausgestattet, dürfen aber lediglich dann ein Zeichen geben, wenn der Ball das Spielfeld verlassen hat. Zudem können sie den Schiedsrichter bei der Zeitnahme unterstützen, indem sie ebenfalls eine Uhr tragen und diese in der Halbzeitpause und am Ende des Spiels mit der des Schiedsrichters vergleichen. Jedoch dürfen diese Schiedsrichterassistenten kein Abseits anzeigen. Um dieses Amt zu übernehmen, ist es nicht erforderlich, eine Schiedsrichterprüfung absolviert zu haben.
 
Schiedsrichterassistenten der jeweils am Spiel beteiligten Vereine kommen in der heutigen Praxis lediglich in unterklassigen Spielen vor, in denen der Schiedsrichter ohne neutrale Schiedsrichterassistenten pfeift. Die offizielle Bezeichnung ist hier „Vereinsschiedsrichterassistent“. Der Schiedsrichter kann dann von beiden Vereinen verlangen, dass jeweils ein Vereinsmitglied abgestellt wird, um ihn bei der Spielleitung zu unterstützen. Diese Schiedsrichterassistenten sind ebenfalls mit einer Fahne ausgestattet, dürfen aber lediglich dann ein Zeichen geben, wenn der Ball das Spielfeld verlassen hat. Zudem können sie den Schiedsrichter bei der Zeitnahme unterstützen, indem sie ebenfalls eine Uhr tragen und diese in der Halbzeitpause und am Ende des Spiels mit der des Schiedsrichters vergleichen. Jedoch dürfen diese Schiedsrichterassistenten kein Abseits anzeigen. Um dieses Amt zu übernehmen, ist es nicht erforderlich, eine Schiedsrichterprüfung absolviert zu haben.
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[[Kategorie: Fußballregel, Fußballschiedsrichter]]

Version vom 30. März 2009, 21:25 Uhr

Schiedsrichterassistent

Beim Fußball wird seit den 1990er-Jahren der Linienrichter als „Schiedsrichterassistent“ bezeichnet, um der gestiegenen Verantwortung in der Assistenz des Schiedsrichters für das gesamte Spiel gerecht zu werden. Die Schiedsrichterassistenten unterstützen den Schiedsrichter mit eigenem Aufgabenspektrum (z. B. Abseitsentscheidung, Ball aus dem Spiel oder hinter der Torlinie), aber auch dort, wo der Schiedsrichter Vergehen von Spielern nicht wahrnehmen konnte.

Die Schiedsrichterassistenten selbst sind ausgebildete Schiedsrichter. Pro Spiel gibt es zwei Schiedsrichterassistenten, von denen jeder für eine der beiden Seitenlinien zuständig ist. Der Schiedsrichterassistent befindet sich jeweils nur an der Seitenlinie einer Spielfeldhälfte, immer auf der linken Verteidigungsseite bzw. der rechten Angriffsseite. Sie sind mit je einer Fahne ausgerüstet, mit der sie dem Schiedsrichter ein Zeichen geben, wenn eine strafbare Abseitsposition, ein Ausball oder ein Foulspiel, welches der Schiedsrichter nicht erkennen konnte, vorliegt.

Schiedsrichterassistenten der jeweils am Spiel beteiligten Vereine kommen in der heutigen Praxis lediglich in unterklassigen Spielen vor, in denen der Schiedsrichter ohne neutrale Schiedsrichterassistenten pfeift. Die offizielle Bezeichnung ist hier „Vereinsschiedsrichterassistent“. Der Schiedsrichter kann dann von beiden Vereinen verlangen, dass jeweils ein Vereinsmitglied abgestellt wird, um ihn bei der Spielleitung zu unterstützen. Diese Schiedsrichterassistenten sind ebenfalls mit einer Fahne ausgestattet, dürfen aber lediglich dann ein Zeichen geben, wenn der Ball das Spielfeld verlassen hat. Zudem können sie den Schiedsrichter bei der Zeitnahme unterstützen, indem sie ebenfalls eine Uhr tragen und diese in der Halbzeitpause und am Ende des Spiels mit der des Schiedsrichters vergleichen. Jedoch dürfen diese Schiedsrichterassistenten kein Abseits anzeigen. Um dieses Amt zu übernehmen, ist es nicht erforderlich, eine Schiedsrichterprüfung absolviert zu haben.