Local Player-Regelung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. Juli 2009, 18:59 Uhr

Local Player / Ausländerregelung Bundesliga

1) Es gibt keine Beschränkung von Nicht-UEFA-Ausländern 2) Jeder Klub muss zwölf deutsche Spieler mit Profiverträgen im Kader haben. 3) Jeder Klub muss mindestens acht Spieler unter Vertrag haben, die bei einem deutschen Verein ausgebildetet wurden. Hierbei ist die Regel, dass ein Spieler zwischen 15 und 21 drei komplette Jahre bei einem deutschen Verein unter Vertrag gestanden haben muss. Bei der U21-Beschränkung zählt, wer entweder bei Saisonstart (01.07.) bereits 21 ist oder in der kommenden Saison 21 wird. 4) Von den acht "Local Playern" müssen mindestens vier Spieler Spieler diese drei Jahre im eigenen Verein verbracht haben.


UEFA Europe League / Champions League

1) Es gelten die gleichen Regeln wie in der Bundesliga, mit Extraregeln 2) und 3) 2) Es dürfen maximal 25 Spieler gemeldet werden, wobei mindestens 8 Local Player (mind. 4x Verein, 4x Verband) darunter sein müssen. 3) B-Liste: Zu den 25 Spielern darf der Verein eine unbegrenzte Anzahl von U21-Spielern melden, die mindestens 2 Jahre im Verein sind (anders als bei der Local Player-Regelung muss diese Zeit zusammenhängend sein). Als U21-Spieler der B-Liste gelten Spieler, die nach dem 01. Januar 1988 geboren sind.


Weblinks