Grätsche: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Blutgrätsche kann im strafrechtlichen Sinne eine Körperverletzung darstellen, da die zulässige Härte eines Spieles dabei überschritten wird. | Eine Blutgrätsche kann im strafrechtlichen Sinne eine Körperverletzung darstellen, da die zulässige Härte eines Spieles dabei überschritten wird. | ||
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Version vom 25. April 2009, 16:54 Uhr
Unter einer Grätsche versteht man beim Fußball den Versuch eines Spielers, beim Kampf um den Ball, diesen rutschend, mit ausgestrecktem Bein zu erreichen. Ein solcher Versuch gilt laut Fußballregeln als Grätsche, wenn der Spieler mit seinem Rumpf in Berührung mit dem Boden kommt und dabei den Versuch unternimmt, an den Ball zu kommen.
Die Notwendigkeit ergibt sich beispielsweise, wenn der Ball auf andere Weise nicht mehr erreicht werden kann oder wenn ein Gegenspieler vom Ball getrennt werden soll.
Sofern zuerst der Ball gespielt, die Grätsche relativ kontrolliert durchgeführt und somit keine Verletzung des Gegenspielers in Kauf genommen wird, stellt sie eine regelkonforme Spielweise dar.
Blutgrätsche
Als Blutgrätsche bezeichnet man im Fußballjargon indes ein besonders grobes Foulspiel. Hier wird der Gegenspieler zu Boden getreten (gegrätscht), dem Foulenden kommt es dabei nicht darauf an, den Ball zu treffen. Da der foulende Spieler eine Verletzung seines Gegenspielers in Kauf nimmt, wird ein solches Foul zumeist mit der Roten Karte geahndet.
Eine Blutgrätsche kann im strafrechtlichen Sinne eine Körperverletzung darstellen, da die zulässige Härte eines Spieles dabei überschritten wird.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Text, der aus der freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des (Fußball) entsprechenden Artikels. |